Nächste Woche fällt Weihnachten und Ostern zusammen
Dienstag
16.06.
2009
16.06.
2009
Die beste Nachricht seit langem: Ab nächster Woche will Kaupthing alle deutschen Sparer komplett entschädigen. Mit dieser Meldung gibt es zum ersten Mal seit Oktober 2008 ein konkretes Datum, ab dem der Rückzahlungsprozess ins Rollen kommt.
Sollte ich tatsächlich das Geld von meinem Tagesgeldkonto bei Kaupthing-Edge zurück bekommen?
Die KaupthingBank warb im August 2008 in Deutschland mit leicht über dem Durchschnitt liegenden Zins (5,1 Prozent zzgl. 0,55 Prozent für 6 Monate, vgl. Comdirect 5 Prozent sowie Sparkassentochter 1822 direkt 5,05 Prozent) um die Einlagen deutscher Sparerinnen und Sparer.
Dass die Rückzahlung aus eigenen Mitteln durchgeführt wird, hatte Kaupthing bereits Ende November verkündet (Quelle: Heute Journal vom 23.11.08). Warum es dennoch über ein halbes Jahr bis zur tatsächlichen Auszahlung dauert wird auch durch die neueste Mitteilung nicht deutlich. Alle beteiligten Stellen haben sich monatelang durch Stillschweigen ausgezeichnet.
Inzwischen existiert im Bundestag eine keine Anfrage (Drucksache 16/13291 PDF) der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Nicole Maisch, Kerstin Andreae, Irmingard Schewe-Gerigk, Dr. Harald Terpe und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Die kleine Anfrage besteht aus insgesamt 26 Fragen, die schriftlich beantwortet werden müssen. Es ist allerdings zu befürchten, dass keine konkreten Antworten gegeben werden. Dabei gehen einige Frage weit über den Fall Kaupthing hinaus:
Sollte ich tatsächlich das Geld von meinem Tagesgeldkonto bei Kaupthing-Edge zurück bekommen?
Die KaupthingBank warb im August 2008 in Deutschland mit leicht über dem Durchschnitt liegenden Zins (5,1 Prozent zzgl. 0,55 Prozent für 6 Monate, vgl. Comdirect 5 Prozent sowie Sparkassentochter 1822 direkt 5,05 Prozent) um die Einlagen deutscher Sparerinnen und Sparer.
Dass die Rückzahlung aus eigenen Mitteln durchgeführt wird, hatte Kaupthing bereits Ende November verkündet (Quelle: Heute Journal vom 23.11.08). Warum es dennoch über ein halbes Jahr bis zur tatsächlichen Auszahlung dauert wird auch durch die neueste Mitteilung nicht deutlich. Alle beteiligten Stellen haben sich monatelang durch Stillschweigen ausgezeichnet.
Inzwischen existiert im Bundestag eine keine Anfrage (Drucksache 16/13291 PDF) der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Nicole Maisch, Kerstin Andreae, Irmingard Schewe-Gerigk, Dr. Harald Terpe und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Die kleine Anfrage besteht aus insgesamt 26 Fragen, die schriftlich beantwortet werden müssen. Es ist allerdings zu befürchten, dass keine konkreten Antworten gegeben werden. Dabei gehen einige Frage weit über den Fall Kaupthing hinaus:
Sieht die Bundesregierung in der verzögerten Auszahlung deutscher Sparerinnen und Sparer eine Benachteiligung gegenüber Sparerinnen und Sparer anderer europäischen Mitgliedsstaaten und wenn nicht, warum
nicht?
Hält die Bundesregierung das europäisch aufgestellte Einlagensicherungssystem (unter Einbeziehung des EWR) insbesondere vor dem Hintergrund einer erfolgten Aufstockung der Mindestdeckungssumme auf zunächst 50 000 Euro, ab 2011 auf 100 000 Euro für tragfähig und wenn ja, worin sieht sie die tatsächliche Durchführbarkeit unabhängig von der regulatorischen Vorgabe gewährleistet?
Teilt die Bundesregierung die kürzlich in der Anhörung zum Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) mehrheitlich geäußerte Einschätzung, Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungssysteme dienten faktisch nur der Vertrauensbildung der Bevölkerung, da sie regelmäßig ohnehin keinen Ausfall großer Beitragszahler geschweige denn eine Systemkrise verkraften und sollte man Anlegerinnen und Anleger infolgedessen über die bedingte Belastbarkeit solcher Systeme aufklären?
Sieht die Bundesregierung bei der Kaupthing Bank Ähnlichkeiten zum Fall Equitable Life, bei dem ebenfalls deutlich wurde, dass in der EU der Verbraucherschutz an den mitgliedstaatlichen Grenzen haltmacht, während Anbieter europaweit ihre Produkte vertreiben können?
Ist es für eine bis heute nicht insolvente Niederlassung einer Bank des EWR-Raumes zulässig, kein deutsches Kundencenter (mehr) zu betreiben?
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