Auf der Suche nach einem Euro
Samstag
27.06.
2009
27.06.
2009
Im Februar habe ich einen Euro auf ein Konto bei dem Kreditinstitut mit der Bankleitzahl 500 304 00 überwiesen, wissentlich dass das Geld dort nie ankommen würde. Gegen das entsprechende Kreditinsititut hatte die Bafin ein Moratorium verhängt. Aufgrund des Moratoriums war es dem Kreditinstitut nicht erlaubt, das Geld anzunehmen. Nun hätte ich erwartet, dass die Überweisung nicht ausgeführt wird und der Euro meinem Konto wieder gut geschrieben wird. Sinn der Moratoriums sollte ja sein, mein Geld zu schützen. Das war jedoch nicht Fall. Mehr als zwei Monate war der Euro verschwunden. Erst am 29. April wurde der Euro meinem Konto wieder gutgeschrieben.
Was war passiert? Der Euro verblieb zinslos über zwei Monate beim Clearingpartner des genannten Kreditinstitut. Dabei hätte es sich auch um einen weitaus größeren Betrag handeln können. Ansprüche gegenüber dem Clearinginstitut, über dessen Konto die Überweisungen fließen, hat man allerdings nicht, da man mit diesem keine Geschäftsbezieung hat.
Vergesst Europa und vergesst Kaupthing: dieses Problem kann jeden Treffen, der einen Betrag von Bank A nach Bank B überweist. Dazu Bedarf es noch nicht einmal eines Moratoriums der Bafin. Hat das Clearinginstitut Forderungen gegenüber eines der beiden Banken kann durch einen Pfandrechtsbeschluss das Geld einsacken. Hilfe von der Bafin ist nicht zu erwarten, da diese nach eigener Aussage »dazu als Verwaltungsbehörde nicht befugt sei«.
Was war passiert? Der Euro verblieb zinslos über zwei Monate beim Clearingpartner des genannten Kreditinstitut. Dabei hätte es sich auch um einen weitaus größeren Betrag handeln können. Ansprüche gegenüber dem Clearinginstitut, über dessen Konto die Überweisungen fließen, hat man allerdings nicht, da man mit diesem keine Geschäftsbezieung hat.
Vergesst Europa und vergesst Kaupthing: dieses Problem kann jeden Treffen, der einen Betrag von Bank A nach Bank B überweist. Dazu Bedarf es noch nicht einmal eines Moratoriums der Bafin. Hat das Clearinginstitut Forderungen gegenüber eines der beiden Banken kann durch einen Pfandrechtsbeschluss das Geld einsacken. Hilfe von der Bafin ist nicht zu erwarten, da diese nach eigener Aussage »dazu als Verwaltungsbehörde nicht befugt sei«.
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